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5. 1945 - 1955: Nürnberger Prozesse und Entflechtung der I.G. Farben
5.4 Die "Entflechtung"
Obwohl die Weichen für die Zukunft der I.G. schon 3 Jahre früher gestellt wurden, begann die offizielle Diskussion über die zukünftige Struktur der deutschen Chemiewirtschaft im Herbst 1948. Zu dieser Zeit gab das von der bizonalen Verwaltung gebildete 'bipartite I.G. Farben Control Committee' (BIFCO) seinen ersten Bericht ab. Darin bekräftigten die Alliierten ihren Willen, das im Kontrollgesetz Nr.9 festgelegte Vorhaben zu verwirklichen und den Konzern in ca. 50 kleine Einheiten aufzuteilen. An dieser Meinung änderte sich nichts, als Frankreich dieser Kommission beitrat, deren Namen deshalb in TRIFCOG (tripartite I.G. Farben Control Group) geändert wurde. Am 17.8.1950 erließ die Alliierte Hohe Kommission das Gesetz Nr.35, das die Aufspaltung des Vermögens der I.G. Farben regelte: Der Unternehmensbesitz in den 3 Westzonen sollte in eine (nicht genannte) Anzahl einzelner Unternehmen aufgespalten werden, so dass eine wirksame Aufteilung des Besitzes und eine angemessene Konkurrenz innerhalb der chemischen Industrie in Deutschland gewährleistet wäre.[342] Für die I.G.-Manager war diese 'Atomisierungspolitik', wie sie es nannten, selbstverständlich nicht akzeptabel.
Die deutschen Industriellen und Bankiers bekamen indes schon sehr bald die Möglichkeit, aktiv und offiziell in den Entscheidungsprozess einzugreifen. Am 30.11.1948 wurde von der Alliierten Hohen Kommission ein deutsches Expertengremium mit dem Namen FARDIP (Farben Dispersal Panel) eingesetzt, wodurch erstmals die Einflussnahme der deutschen Industrie auf die Politik der Alliierten institutionalisiert wurde. FARDIP bestand aus 6 führenden Industriellen und Bankiers, die das ganze Spektrum des deutschen Wirtschaftslebens abdeckten. Der 'unbescholtene' I.G.-Direktor O. Löhr nahm darin die direkte Kontinuitätspflege zur I.G. wahr. Diese Experten sollten BIFCO beratend unterstützen, was sie auch mit außerordentlicher Emsigkeit taten. Zwischen Januar 1949 und Juni 1950 ließ FARDIP eine große Zahl von Studien anfertigen, in denen sie wirtschaftliche und wirtschaftspolitische Faktoren, wie optimale Betriebsgröße und Exportfähigkeit, in den Vordergrund rückten. Sie wollten unter allen Umständen eine Politisierung der Entflechtungsdiskussion vermeiden. Dem
"Politischen Akt der Alliierten" zur Entflechtung wurden "nur wirtschaftliche Gesichtspunkte entgegengesetzt".
[343]
Als Ergebnis seiner Arbeit legte FARDIP am 29.6.1950 die Gründzüge eines Gesamtplanes vor, der neben der Aufteilung des Konzerns in 22 Einheiten die Bildung von 3 Kerngesellschaften vorsah. Diese Kerngesellschaften sollten so groß sein, dass die Konkurrenzfähigkeit auf dem internationalen Markt gewährleistet bliebe. Bei ihrer Argumentation folgten sie der von Carl Duisberg entwickelten Gründungskonzeption der I.G. Farben, die darauf abzielte, durch
"Zusammenlegung von gleichartigen Betrieben, durch einheitliche Leitung und Kontrolle und durch Vereinigung des Verkaufs in einer Hand die Konkurrenz (...) zu beseitigen und höheren Nutzen zu erzielen".
[344] Die wirtschaftspolitische Position von FARDIP (und damit der I.G.) stand in striktem Widerspruch zu den ordnungspolitischen Vorstellungen der Alliierten.
Um eine Kompromisslösung zu finden überarbeitete TRIFCOG seine Meinung und legte am 30.11.1950 das so genannete ABD-Gutachten vor, in dem explizit die von FARDIP aufgestellten Forderungen eingearbeitet waren. Dadurch signalisierten die Alliierten grundsätzliche Zustimmung zu den deutschen Vorstellungen.
Inhaltlich gelangte der ABD-Report aber zu anderen Resultaten. Die Neugründung der BASF in ihrer alten Form stand außer Frage. Bei der Behandlung der anderen beiden großen Konzerne enthielt der Bericht jedoch starke Abweichungen zur deutschen Position. Die Alliierten forderten umfangreiche Abtrennungen vom Komplex Bayer, während beim Komplex Höchst Eingliederungen nicht in dem Maße vorgesehen waren, wie FARDIP dies forderte.
[345] Insbesondere die Eingliederung von Cassella schien zu scheitern, da Cassella sich für die wirtschaftliche Selbstständigkeit starkmachte.
FARDIP suchte und fand Unterstützung bei der Bundesregierung. Bundeswirtschaftsminister Erhard hatte das für die I.G.-Entflechtung zuständige Ressort hellsichtig mit zwei leitenden I.G.-Angestellten besetzt (Prenzel und von Rospatt). Nun bildeten die Ministerialbürokratie, die Banken, die Chemieindustrie, die Aktionäre, die sich zur 'Arbeitsgemeinschaft der Schutzvereinigungen für Wertpapierbesitz' zusammengeschlossen hatten, und die Politiker eine geschlossene Front, um die noch strittigen Fragen in ihrem Sinne zu beantworten. Zusätzlich wurde den Alliierten eine hochkarätige Beratergruppe präsentiert: H. J. Abs, Vorstandssprecher der Deutschen Bank; Wehrwirtschaftsführer Brecht; Görings Ministerialdirektor H.Wohlthat und A. Menne, Präsident des Bundesverbandes der chemischen Industrie.
[346] Unter diesem Druck wichen die Alliierten immer weiter von ihren Grundsätzen ab und stimmten schließlich der Aufteilung des Besitzes in drei Konzerne zu, die fast identisch waren mit den drei größten Gründer-Firmen der I.G.
Am Ende des Jahres 1951 waren die deutschen 'Entflechter' schließlich am Ziel ihrer Wünsche, fast zumindest. Am 7.12.1951 wurden die 'Farbenwerke Höchst AG, Frankfurt-Höchst', am 19.12.1951 die 'Farbenfabriken Bayer AG, Leverkusen' mit den Werken Leverkusen, Elberfeld, Uerdingen und Dormagen gegründet, und am 30.1.1952 schließlich erfolgte die Neugründung der 'Badischen Anilin- und Sodafabrik AG, Ludwigshafen'.
[347] Am 17.5.1952 erließ die Alliierte Hohe Kommission die Durchführungsverordnung Nr.1 zum Gesetz Nr. 35, in der, neben den 3 Kerngesellschaften, die Gründung von 9 weiteren kleineren Konzernen bekanntgegeben wurde.
Damit war der Konzentrierungsprozess jedoch noch nicht abgeschlossen. Die meisten der kleineren Konzerne wurden in der Folge zwischen den 3 Großen aufgeteilt. Als am 21.3.1953 die Alliierte Hohe Kommission und die Bundesregierung in zwei eigenen Verlautbarungen den "Abschluss" der I.G. Farben-Entflechtung verkündeten, gab es unter den 9 kleineren Gesellschaften nur zwei, nämlich 'Chemische Werke Hüls GmbH, Marl' und 'Cassella Farbwerke AG, Mainkur', die noch unabhängig waren. Doch auch dies blieb nicht so stehen, denn kurze Zeit später ging Cassella und 28% der Aktien der Chemischen Werke Hüls in den Besitz von Bayer über.
Als am 25.5.1955 die 1. Hauptversammlung der I.G. Farben nach dem Krieg abgehalten wurde, konnte Bilanz gezogen werden über die Entwicklung der zurückliegenden 10 Jahre. Etwas mehr als die Hälfte des einstigen I.G. Farben-Besitzes lag in der DDR. Es bestand deshalb keine Zugriffsmöglichkeit auf diesen Teil des Vermögens. Es blieb den Reorganisatoren nichts anderes übrig als 'Abwesenheitspflegschaften' einzurichten und auf die Vereinigung zu warten. Vom Westbesitz mussten weniger als 10% verkauft werden. Durch Ausstattung der Nachfolgekonzerne mit ausreichend Stammkapital waren über 90% des Vermögens in den Nachfolgegesellschaften angelegt und damit wieder in den Händen der Gründerfirmen. Ein kleiner Teil des Vermögens war noch im Besitz der alten I.G. Dieser diente als Startkapital eines Konzerns, der sich 'I.G. Farben AG in Liquidation' nannte und sich zur Aufgabe gestellt hat, das Auslandsvermögen, das nach Kriegsende beschlagnahmt wurde, wieder in Besitz zu bringen.
Die Aktionäre waren vollauf zufrieden. In der größten Wertpapiertransaktion in Deutschland wurden ihre Anteile an der alten I.G. in entsprechende Aktien der Nachfolgegesellschaften umgewandelt. Daneben wurde so genannte 'Liquidationsanteilscheine', d.h. Aktien an der Restmasse der alten I.G., ausgegeben. Die Aktionäre der Nachfolgegesellschaften sind somit identisch mit den Aktionären der alten I.G., womit auch in diesem Bereich die Kontinuität über die Zeit der "Nachkriegswirren" hinweg gewahrt blieb.
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342]
Borkin, Joseph:
Die unheilige Allianz der I.G. Farben; eine Interessengemeinschaft im Dritten Reich – Campus Verlag: Frankfurt/Main, New York 1979, 1990 (Bd. 1030); S.144.
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343]
Kreikamp, H.-D.: Die Entflechtung der I.G.Farben AG und die Gründung ihrer Nachfolgegesellschaften. In:
Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 25, Heft 2 (1977); S.225.
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344]
Duisberg, Carl:
Meine Lebenserinnerungen – Philipp Reclam jun.: Leipzig 1933; S.88.
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345]
Kreikamp, H.-D.: Die Entflechtung der I.G.Farben AG und die Gründung ihrer Nachfolgegesellschaften. In:
Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 25, Heft 2 (1977); S.228-230.
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346]
O.M.G.U.S.:
Ermittlungen gegen die I.G. Farben – Hrsg. Hans Magnus Enzensberger; Verlag Franz Greno, Nördlingen 1986 (Sonderband der Anderen Bibliothek); ISBN 3-891-900-198; S.LXII.
[
347]
Kreikamp, H.-D.: Die Entflechtung der I.G.Farben AG und die Gründung ihrer Nachfolgegesellschaften. In:
Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 25, Heft 2 (1977); S.245-247.