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6. 1951 - 1991: 40 Jahre Kampf um Entschädigung für NS- Zwangsarbeit

6.4 1954: Der Wollheim-Prozess geht in die nächste Runde

Die erstinstanzliche Verurteilung der I.G. Farben ließ ehemalige Zwangsarbeiter in aller Welt auf Entschädigungszahlungen hoffen. Tausende von neuen Klagen waren zu erwarten, hohe Prozesskosten - und damit ein finanzielles Risiko, das die NS-Opfer alleine nicht eingehen konnten. Sie durften aber andererseits die Kosten auch nicht scheuen, wollten sie sich nicht durch vorzeitigen Verzicht auf gerichtliche Klärung jeder Möglichkeit berauben, ihre Ansprüche durchzusetzen. Vor allem, weil zu erwarten war, dass die deutsche Industrie diesmal ihre ganze wirtschaftliche wie politische Macht in die Waagschale werfen würde, um eine für sie positive Entscheidung zu erzielen. Ein langer Weg durch die Instanzen war vorgezeichnet.
In dieser Situation auf Unterstützung angesprochen, erklärte sich die 'Conference on Jewish Material Claims against Germany'[365] bereit, einen kleinen Prozesskostenfonds einzurichten. Für eine weitere Einbeziehung in den Prozess war die Claims Conference jedoch nicht zu gewinnen. Vermutlich, weil sie zu dieser Zeit mit der Bundesregierung in Verhandlungen über die Ausgestaltung der in den Haager Protokollen vereinbarten Entschädigungsgesetzgebung für die NS-Opfer stand und diese Verhandlungen nicht durch neue Forderungen gefährden wollte.
Für die juristische Unterstützung engagierte sich dann jedoch auf Empfehlung der Claims Conference die 'United Restitution Organization' (URO), ein Zusammenschluss aus während der NS-Zeit aus Deutschland emigrierten jüdischen Anwälten, die nach dem Krieg in Frankfurt ein Büro unterhielt. Sie stand Henry Ormond, Wollheims Anwalt aus erster Instanz, im Berufungsverfahren zur Seite.

6.4.1 Direkte Gespräche mit der I.G. Farben

In der Frage der Entschädigungszahlungen sich allein auf die gerichtliche Klärung zu verlassen wäre leichtsinnig gewesen, ganz abgesehen vom unsicheren Ausgang des Verfahrens. Materielle Hilfe für die NS-Opfer war gerade in der unmittelbaren Nachkriegsphase notwendig. Ein über mehrere Instanzen gehendes Gerichtsverfahren hätte die Zahlung der jetzt dringend benötigten Gelder auf Jahre hinaus verzögert. Direkte Gespräche mit den I.G. Farben wurden in Erwägung gezogen, um eventuell eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
In dieser Situation regte die Bundesregierung von sich aus eine Abmachung mit der Claims Conference an. Gleichzeitig gab sie der I.G. Farben zu verstehen, dass im Falle einer Verurteilung vom Finanzministerium keine Unterstützung zu erwarten sei.[366] Darüber hinaus wurde 1954 in den USA eine Gesetzesvorlage bezüglich der Rückgabe von beschlagnahmten Auslandsvermögen in den Senat eingebracht.[367] Dieses Gesetz hätte die bisher verweigerte Rückübertragung von amerikanischen Tochterfirmen der I.G. Farben ermöglicht. Das bei endgültiger Verweigerung von Entschädigungszahlungen zu erwartende negative Echo in der Auslandspresse, drohte diese für die I.G. Farben wichtige Entwicklung scheitern zu lassen. Daher strebte auch die I.G. Farben eine schnelle Regelung an.
Die erste Gesprächsinitiative ging dann auch von der I.G. Farben aus. Dr. Walter Schmidt, einer der drei 'Liquidatoren' (so die offizielle Bezeichnung der mit der Abwicklung der ehemaligen I.G. Farben beauftragten Männer[368]), war von der Notwendigkeit einer Einigung überzeugt. Deshalb suchte er Anfang April 1954 Dr. Herbert Schoenfeldt auf, den Leiter des Bonner Verbindungsbüros der Claims Conference. Beide Männer waren vor der Machtergreifung der Nazis bei der Berliner Justiz tätig gewesen und seit jener Zeit befreundet.

6.4.2 Die Vergleichsverhandlungen beginnen

Schmidt bot zunächst eine Entschädigung in Höhe von durchschnittlich 5.000 DM an, was bei der von ihm geschätzten Zahl von 2.000 Antragstellern eine Gesamtsumme von 10 Millionen DM ergab, die die I.G. Farben bereit waren zu zahlen.[369] Die Verteilung dieser Summe, die als "Geste guten Willens"[370] gedacht und keinesfalls mit einem Schuldanerkenntnis verbunden sein würde, sollte die Claims Conference übernehmen.
Die Vertreter der NS-Opfer lehnten eine Festlegung der Gesamtentschädigungssumme auf 10 Millionen DM ab: es sei von einer wesentlich höheren Zahl von Überlebenden auszugehen, vielleicht 10.000, für die Entschädigungszahlungen in Höhe von jeweils 10.000 DM angemessen erschienen - dieselbe Summe also, wie sie auch Wollheim erstinstanzlich zugesprochen bekommen hatte. Die Summe beliefe sich also auf 100 Millionen DM, das Zehnfache des I.G.-Angebotes. Die I.G. lehnte dies als unbezahlbar ab.
In die sich über die folgenden Monate erstreckenden Verhandlungen über die Höhe der Gesamtsumme, schaltete sich auch das Frankfurter Gericht ein. Der I.G. wurde empfohlen, im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleiches ihr Angebot auf 15 Millionen DM zu erhöhen.[371] Israelische Angaben bezifferten die Zahl der Überlebenden auf ca. 6.000, also wären nach Rechnung der Claims Conference 66 Millionen DM zur Befriedigung aller Antragsteller notwendig. Daraufhin erhöhte Schmidt das Angebot im November 1954 nochmals, diesmal auf 20 Millionen DM.

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[365] Claims Conference: (engl. claim: Anspruch) Zusammenschluss 23 größerer jüdischer Organisationen; übernahm nach Verabschiedung des zwischen der BRD und Israel geschlossenen Haager Abkommens (10.9.1952) die Verteilung von insgesamt 450 Mio $ zur Wiedereinrichtung der jüdischen Gemeinden in Europa.
[366] Ferencz, Benjamin B.: Lohn des Grauens; Die verweigerte Entschädigung für jüdische Zwangsarbeiter. Frankfurt/New York : Campus Verlag, 1986; S.69.
[367] Borkin, Joseph: Die unheilige Allianz der I.G. Farben; eine Interessengemeinschaft im Dritten Reich. Frankfurt/Main, New York : Campus Verlag, 1979, 1990 (Bd. 1030) - ISBN: 3-593-34251-0; Reihe Campus; S.183.
[368] außerdem seit dem 18.1.1951: Dr. Fritz Brinckmann, Vorstandsmitglied der ersten deutschen Treuhandgesellschaft, sowie Dr. Franz Reuter, Herausgeber der Wochenzeitung "Der Volkswirt".
[369] Brief von Schoenfeldt an B. B. Ferencz vom 7.4.1954. Ferencz, Benjamin B.: Lohn des Grauens; Die verweigerte Entschädigung für jüdische Zwangsarbeiter. Frankfurt/New York : Campus Verlag, 1986; S.70.
[370] Ferencz, Benjamin B.: Lohn des Grauens; Die verweigerte Entschädigung für jüdische Zwangsarbeiter. Frankfurt/New York : Campus Verlag, 1986; S.70.
[371] Ferencz, Benjamin B.: Lohn des Grauens; Die verweigerte Entschädigung für jüdische Zwangsarbeiter. Frankfurt/New York : Campus Verlag, 1986; S.70.