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6. 1951 - 1991: 40 Jahre Kampf um Entschädigung für NS- Zwangsarbeit

6.9 1958-63: Die Verteilung der Gelder aus dem Wollheim-Vergleich

Die Prüfung der eingegangenen Ansprüche gestaltete sich als sehr schwierig. Zuverlässige Listen mit den Identifikationsnummern der in der Buna-Anlage beschäftigten jüdischen Zwangsarbeiter standen oft nicht zur Verfügung. Deshalb wurden aus ehemaligen Zwangsarbeitern zusammengesetzte Prüfungsgremien gebildet, die herauszufinden versuchten, ob die jeweiligen Antragsteller tatsächlich im I.G. Farben-Werk gearbeitet hatten.[407] Anhand von Fragebögen und Einzelgesprächen wurde dabei vor allem geprüft, ob Einzelheiten korrekt wiedergeben werden konnten, die den im Buna-Werk Beschäftigten bekannt sein mussten, wie z.B. die räumliche Aufteilung des Werkes oder der Ausbruch einer Typhus-Epidemie. Von diesen lokalen Kommissionen wurden dann die Empfehlungen bezüglich der Entschädigungsberechtigung ausgesprochen, über die dann noch zentral in Frankfurt entschieden werden musste. Bei Ablehnung des Antrags konnte ein Schiedsgericht angerufen werden, dem auch der 1993 verstorbene Heinz Galinski[408] angehörte.
Eine große Hilfe bei der Arbeit der Prüfungsgremien bildete die Tatsache, dass sich ein ehemaliger Häftling meldete, der sich an die tätowierten Nummern erinnern konnte, die an die einzelnen für das I.G.-Lager Monowitz bestimmten Transporte vergeben worden waren, wodurch viele zeitraubende Einzelgespräche wegfallen konnten.[409]
Die Prüfung der Ansprüche nahm trotzdem viel Zeit in Anspruch, die Überlebenden des NS-Terrors waren schließlich über die ganze Welt verstreut. Erschwerend für die abschließende Bearbeitung der Anträge kam die direkte Abhängigkeit der Höhe der Entschädigungszahlungen von der Gesamtzahl der Antragsteller hinzu. Dies bedeutete Ratenzahlungen, bis die tatsächliche Anzahl von Berechtigten feststand.
Bei Antragstellern, die weniger als sechs Monate im Buna-Werk gearbeitet hatten, betrug die erste Rate 1.500 DM, wer eine längere Lagerzeit nachweisen konnte, erhielt zunächst 2.500 DM. Diese Beträge wurden nach Abschluss der Prüfungen schließlich auf 2.500 DM bzw. 5.000 DM aufgestockt.
5.855 Juden in 42 Ländern erhielten im Zuge des Vergleiches mit der I.G. Farben Entschädigungszahlungen für das an ihnen begangene Unrecht. Zusätzlich bekamen mehr als 1.800 bedürftige Personen Gelder aus einem Härtefall-Fonds, der aus den Prozesskosten-Rückstellungen[410] gespeist wurde. Insgesamt konnten schließlich 27.841.500 DM durch die Kompensations-Treuhandgesellschaft unter den ehemaligen Zwangsarbeitern verteilt werden.[411]

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[407] Ferencz, Benjamin B.: Lohn des Grauens; Die verweigerte Entschädigung für jüdische Zwangsarbeiter. Frankfurt/New York : Campus Verlag, 1986; S.81.
[408] ehem. Vorsitzender des Zentralrats der Juden in Deutschland.
[409] Ferencz, Benjamin B.: Lohn des Grauens; Die verweigerte Entschädigung für jüdische Zwangsarbeiter. Frankfurt/New York : Campus Verlag, 1986; S.81.
[410] Zunächst wurde nicht der volle Betrag von 27 Mio DM unter den ehemaligen Zwangsarbeitern verteilt. Die Claims Conference hatte sich verpflichten müssen, einen Betrag von 3 Mio DM für eventuelle Nachfolgeprozesse zurückzubehalten. Davon sollten die Gerichtskosten bei Klagen auf individuell höhere Entschädigung bestritten werden. Diese Abmachung wurde zunächst geheim gehalten, da befürchtet werden musste, dass das Bekanntwerden der verringerten Gesamtentschädigungssumme gerade Anlass für solche Prozesse sein könne.
[411] Der Überschuss ergibt sich aus Zinsen auf die ursprünglichen 27 Mio DM abzüglich der Verwaltungskosten.