Die DDR hatte es unter Berufung auf ihre "antifaschistische Vergangenheit" immer abgelehnt, Wiedergutmachungsleistungen z.B. an Israel zu zahlen. Die im Haager Abkommen vereinbarten 3 Milliarden Mark, stellten demnach ebenso wie alle entsprechend dem Bundesentschädigungsgesetz geleisteten Zahlungen an NS-Opfer, allein den westdeutschen Anteil dar.
Mit der Wiedervereinigung Deutschlands wurde daher in Artikel 2 der 'Vereinbarung zur Durchführung und Auslegung des Einigungsvertrages' festgelegt, dass
"die vertragsschließenden Seiten (...) ihrer Absicht Ausdruck (geben), (...) für eine gerechte Entschädigung materieller Verluste der Opfer des NS-Regimes einzutreten. In der Kontinuität der Politik der Bundesrepublik Deutschland ist die Bundesregierung bereit, mit der Claims Conference Vereinbarungen über die zusätzliche Fondslösung zu treffen, um Härteleistungen an die Verfolgten vorzusehen, die nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland bisher keine oder nur geringfügige Entschädigungen erhalten haben."[443]
Im November 1992 wurde ein entsprechendes Abkommen der Bundesregierung mit der Claims Conference unterzeichnet, nach dem eine Summe von einer Milliarde DM im Zeitraum von 1993 bis 1999 ausgezahlt werden soll. Allein für den Bundeshaushalt 1993 sind bereits 100 Millionen DM für Entschädigungszahlungen vorgesehen.[444] Da die Antragsfristen zum Bundesentschädigungsgesetz bereits 1969 endgültig abgelaufen sind, wird sich daher die Gesamtsumme aller staatlichen Entschädigungszahlungen bis zum Jahre 2030 voraussichtlich auf 121 Milliarden DM belaufen.[445]
Mittlerweile sind weitere Verhandlungen zu einem Abschuss gekommen. So hat sich die Volkswagen AG zur Zahlung von 12 Millionen DM bereit erklärt, zum Ausgleich für das unter der NS-Herrschaft in ihren Werken begangene Unrecht. Jedoch wieder explizit ohne jedwedes Schuldanerkenntnis. Dieses Geld soll nach dem Muster der Daimler-Benz-Vereinbarung allgemein humanitären Zwecken zugeführt werden.
Auf der jährlichen Aktionärshauptversammlung in Frankfurt am 29.11.1991 forderte das 'Bündnis gegen I.G. Farben', die nunmehr seit 40 Jahren laufende Liquidation 1992 abzuschließen und mit dem Restvermögen die ehemaligen Zwangsarbeiter zu entschädigen.[446] Dies wurde jedoch vom Aufsichtsratsvorsitzenden der I.G. Farben i.L. Ernst Krienke unter Hinweis auf die mit der Wiedervereinigung erneuerten Besitzansprüche der I.G. auf Firmen und Grundstücke in der ehemaligen DDR abgelehnt. Obwohl das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 23.4.1991 die Rückgabe des zwischen 1945 und 1949 durch die sowjetische Besatzungsmacht enteigneten Grundbesitzes abgelehnt habe[447], bestehe immer noch Anspruch auf Entschädigung. Darüber hinaus existierten allein in Ost-Berlin 130.000 qm ehemals I.G.-eigener Immobilien, die eindeutig erst nach 1949 enteignet worden seien. Bis diese Frage geklärt sei, könne man unmöglich die Liquidation abschließen.
Krienke stellte jedoch in Aussicht, dass 5% der Erlöse aus DDR-Vermögen zur Einrichtung einer gemeinnützigen Stiftung zur Verfügung gestellt werden würden.[448] Voraussetzung für die Gründung der Stiftung, aus der dann auch ehemalige Zwangsarbeiter entschädigt werden könnten, sei natürlich die erfolgreiche Geltendmachung der Ansprüche auf das Ostvermögen der I.G.
Es bleibt abzuwarten, ob dieses Angebot nur eine Worthülse zur Beschwichtigung der Kritiker gewesen ist, was befürchtet werden muss, oder ob den ehemaligen Zwangsarbeitern der I.G. Farben tatsächlich nach nunmehr 40 Jahren Gerechtigkeit zuteil werden wird.
Inzwischen ist von der Bundesregierung der Entwurf eines Entschädigungsgesetzes vorgelegt worden.[449] Eine Rückgabe des im Zuge der Bodenreform vor Gründung der DDR enteigneten Besitzes wird es demnach nicht geben, wohl jedoch Entschädigungszahlungen, deren Höhe sich am Einheitswert[450] des Besitzes aus dem Jahre 1935 orientieren soll. Betriebsvermögen wird in einfacher Höhe dieses Wertes entschädigt werden, während für Land- und Grundbesitz der Faktor 1,3 vorgesehen ist.
Für die I.G. Farben i.L. besteht damit Aussicht auf erhebliche Entschädigungszahlungen: die letzte Bilanz vom 31.12.1944 weist allein für das Gebiet der zukünftigen DDR 151 Millionen Quadratmeter Grundbesitz aus.[451] Insgesamt wird das Ost-Vermögen auf einen Buchungswert von 1 Milliarde Reichsmark beziffert.
Kein Geld an kommunistische Staaten, so könnte man die Haltung der Bundesregierungen während des Kalten Krieges auf den Punkt bringen. Wenn auch argumentativ mit der restriktiven Auslegung des Londoner Schuldenabkommens unterfüttert, erhellen die geleisteten Zahlungen an Weststaaten den tatsächlichen Beweggrund.
Jetzt endlich, nach dem Wegfall des Ost-West-Konfliktes, wird gehandelt, wird in Verträgen mit den Staaten des ehemaligen Ostblocks die "endgültige Regelung der Reparationsansprüche" in Angriff genommen. Eine ähnliche Bereitschaft, auf veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren, lässt die Industrie noch vermissen. Obwohl die Bundesregierung bereits am 31.10.1990 vom Parlament beauftragt wurde, mit den Verbänden der deutschen Industrie Verhandlungen über deren Einbindung in die Entschädigungsfrage zu führen, scheint auf industrieller Seite wenig Neigung zu bestehen, begangenes Unrecht endlich zu sühnen.
So berichtete die Bundesregierung am 6.12.1991 über ihre bis dato erfolglosen Bemühungen: Mitteilungen der Verbände[452] zufolge sei nicht mehr feststellbar, welche Unternehmen Zwangsarbeiter beschäftigt hätten, da weder Akten aus jener Zeit noch lebende Zeitzeugen verfügbar seien. Überhaupt, so die Position der Industrie, sei gerichtlich festgestellt worden, dass etwaige Ansprüche inzwischen verjährt seien.[453]
Diese Aussage ist so nicht haltbar. Der BGH hat 1963 in seiner Entscheidung explizit eine Klärung dieser Frage auf unbestimmte Zeit zurückgestellt. Somit steht eine abschließende gerichtliche Klärung noch aus. Ganz abgesehen davon scheint es allerdings auch etwas voreilig, sich mit der Verbandsaussage, belastende Akten existierten nicht mehr, zufrieden zu geben.
Die Bundesregierung stuft jedoch bei dieser Auskunftslage weitergehende Ermittlungen als "nicht erfolgversprechend" ein und weist darauf hin, dass sie keine "rechtlichen Möglichkeiten (sehe), Unternehmen, die während des Zweiten Weltkriegs Zwangsarbeiter beschäftigt hätten, zu Entschädigungszahlungen zu veranlassen".[454] Zwar äußert die Bundesregierung mit Hinweis auf die 'Stiftung für Aussöhnung' die Hoffnung, dass dieser auch "Mittel von dritter Seite" zuflössen, doch wurde diese Hoffnung bisher enttäuscht.
Eine wichtige Rolle dürfte die Frage des Schuldanerkenntnisses spielen. Nach fast 50 Jahren wird kaum mehr eine der damals beteiligten Firmen schuldhaftes Handeln eingestehen. Darauf zu bestehen, bedeutet daher effektiv Verhinderung von Wiedergutmachung. Soll den ehemaligen NS-Zwangsarbeitern endlich geholfen werden, bedeutet dies von beiden Seiten die Überwindung ideologischer Gräben.
Die Vereinbarung mit Polen ist daher als wichtiger Schritt zu begrüßen, doch sind auch ehemalige Zwangsarbeiter aus anderen Staaten des ehemaligen Ostblocks entschädigungsberechtigt, so dass eine rein zweistaatliche Lösung zu kurz greift. Offensichtlich bedeutet sie ja auch keinen Fortschritt in Hinblick auf einen Beitrag seitens der Industrie. Darum gilt es, mit allem Nachdruck den Weg weiterzuverfolgen, der es den Firmen ermöglichte, freiwillig Gelder zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts beizusteuern: die staatliche Stiftung.
Natürlich stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, welche Person die moralische Integrität besäße, eine solche Stiftung zu leiten und offensiv alle beteiligten Gruppierungen von der Notwendigkeit einer Zusammenarbeit zu überzeugen. Richard von Weizsäcker ist so ein Mann. Er hat es oft genug unter Beweis gestellt: so forderte er in seiner Rede am 8. Mai 1985 das deutsche Volk auf, sich den Folgen des Nationalsozialismus verantwortlich zu stellen. Im Mai 1994 endet nun seine Amtszeit als Bundespräsident. Gelänge es, ihn für die Stiftung zu gewinnen, so wäre er vielleicht in der Lage, der Stiftung den entscheidende Impuls zu geben.
Von ihrer Verwirklichung aber wird es in den kommenden Jahren abhängen, ob das Kapitel der NS-Zwangsarbeit endlich versöhnlich abgeschlossen werden kann.