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7. Die I.G. Farben und ihre Nachfolger bis heute

7.3 Die unendliche Geschichte der I.G. Farben-Liquidation

7.3.1 Die I.G. lebt weiter

Am 30. November 1945 wurde, entsprechend den wirtschaftlichen und politischen Grundsätzen des Potsdamer Abkommens, das Kontrollratsgesetz Nr.9 über die Beschlagnahme und Kontrolle des Vermögens der I.G. Farbenindustrie veröffentlicht. Darin heißt es:

"Um jede künftige Bedrohung seiner Nachbarn oder des Weltfriedens durch Deutschland unmöglich zu machen, und mit Rücksicht auf die Tatsache, dass die IG-Farbenindustrie sich wissentlich und in hervorragendem Maße mit dem Ausbau und der Erhaltung des deutschen Kriegspotentials befaßt hat, erläßt der Kontrollrat das folgende Gesetz:

Artikel I

Die gesamten in Deutschland gelegenen industriellen Anlagen, Vermögen und Vermögensbestandteile jeglicher Art, die am 8. Mai 1945 oder nach diesem Zeitpunkt im Eigentum oder unter der Kontrolle der IG-Farbenindustrie AG standen, sind hiermit beschlagnahmt, und alle diesbezüglichen Rechte gehen auf den Kontrollrat über. (...)"[484]

In der sowjetischen Besatzungszone war diese "Kontrollübernahme" der erste Schritt auf dem Weg zu einer entschädigungslosen Enteignung des I.G. Farben-Konzerns. Bei der Volksabstimmung in Sachsen stand am 30. April 1946 die Frage zur Entscheidung: "Stimmen Sie dem Gesetz über die Übergabe von Betrieben von Nazi- und Kriegsverbrechern in das Eigentum des Volkes zu?", für die eine Zustimmung von 77,62% der Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 93,71% erzielt wurde.[485] Dies lief den Interessen der westlichen Besatzungsmächte fundamental zuwider. General Clay, Militärgouverneur der US-Zone, stellte fest: "Das, worauf wir letzten Endes hinauswollen, ist doch die Erhaltung der freien Wirtschaft in Deutschland, sonst könnte der Einfluss der Kommunisten unsere Unternehmen gefährden. Ich bin der Überzeugung, dass es heute in Deutschland nur zwei Möglichkeiten gibt: freie Wirtschaft - oder Sozialismus."[486] Das Mittel der Wahl hieß dort demzufolge "Entflechtung" - die Aufgliederung des I.G. Farben-Kolosses in seine Teileinheiten Bayer, Hoechst und BASF, wie sie in Kapitel5 beschrieben ist. Die Aktien der "alten" I.G. Farben wurden dabei umgewandelt in Aktien der "neuen" Nachfolgegesellschaften, so dass sich zwar die Namen änderten, die Besitzverhältnisse aber die alten blieben.
Doch auch der Name 'I.G. Farben' verschwand durch die Entflechtung nicht vollständig. Zu weitreichend waren die internationalen Verknüpfungen des Konzerns, zu wenig durchschaubar die Tarnungen, mit denen das I.G.-Vermögen vor dem Zugriff der Kriegsgegner geschützt werden sollte, als dass sie sich in der ersten Nachkriegszeit hätten aufklären lassen. Und schließlich gab es noch die ehemaligen I.G.-Werke und Beteiligungen in der sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR. Ebenso wie sich die BRD nicht mit der Existenz der DDR abfinden wollte, betrachtete die I.G. Farben die entsprechenden Werte auch nach der Enteignung immer noch als ihr Eigentum. Auf der ersten Hauptversammlung nach Kriegsende im Mai 1955 wurde den Aktionären mitgeteilt, dass sich die endgültige Auflösung des Konzerns noch über Jahre erstrecken würde. Für die "alten" I.G.-Aktien wurden dementsprechend (neben Aktien der Nachfolgegesellschaften, s.o.) so genannte 'Liquidationsanteilscheine' an die Anteilseigner ausgegeben.
Ein weiteres Argument für den Fortbestand der I.G. Farben als Gesellschaft "in Liquidation" waren die vielen Forderungen an die I.G., die sich angesammelt hatten, darunter auch Wiedergutmachungsforderungen von Zwangsarbeitern, die während des Krieges in Fabriken der I.G. hatten arbeiten müssen. Welche Gewichtung allerdings die Liquidatoren des Konzerns bei den verschiedenen Aspekten vornahmen, wird unter anderem aus zwei Zitaten deutlich, die einem 1956 erschienenen Buch eines der I.G. nahestehenden Autors entstammen:
"Noch ist die Dauer der Liquidation der I.G. Farbenindustrie AG zeitlich nicht abzusehen. Dennoch wird die Löschung des Namens im Handelsregister nicht erfolgen können, weil die Firma als solche mit Rücksicht auf ihren in der sowjetischen und polnischen Zone liegenden Vermögensbesitz erhalten bleiben muss. Die Verfügung über diesen gewaltigen Vermögensbereich ist jedoch erst nach dem Tage X der Wiedervereinigung einigermaßen übersehbar."[487] An anderer Stelle wird der Autor noch deutlicher: "Aber die Liquidatoren der alten I.G. fühlen sich für das Ostvermögen verantwortlich, um es hoffentlich recht bald nach der deutschen Wiedervereinigung den rechtmäßigen Eigentümern zuführen zu können."[488]
Während also die eigenen Besitzansprüche ganz selbstverständlich und offensiv erhoben wurden, wurden die Ansprüche derer, die für den Profit des I.G. Farben-Konzerns ihre Arbeitskraft, ihre Gesundheit und oft genug ihr Leben hingeben mussten, nach Kräften abgeblockt. Der jahrelange Kampf der ehemaligen Zwangsarbeiter für Entschädigungszahlungen wird ausführlich in Kapitel 6 geschildert. Insgesamt leistete die I.G. Zahlungen in Höhe von lediglich 30Millionen DM an einen Zusammenschluss jüdischer Organisationen. Als hingegen 1948 die erste I.G. Farben-Bilanz der Nachkriegszeit aufgestellt wurde, wurde der Substanzwert des Konzerns nach Abzug der "Ostverluste" mit 6Milliarden Mark ausgewiesen. Im Zuge der Entflechtung erhielten die Aktionäre für je 1000RM Altaktienbesitz neue Aktien der I.G.-Nachfolger im Wert von 770DM und Liquidationsanteile im Wert von 145DM.[489] Laut der Untersuchung der I.G. Farben-Ermittlungsgruppe der US-Militärregierung betrug das Kapital des Konzerns zum Zeitpunkt des Kriegsendes 1,4Milliarden RM[490] - bei der Umwandlung resultierten daraus also Liquidationsanteile im Wert von 203Millionen DM. Aus diesen Zahlen wird die vornehmliche Ausrichtung der Liquidationsgesellschaft an den Interessen der alten Besitzer ersichtlich: Die Liquidation sollte in jedem Fall gewinnbringend ablaufen, was der Gesellschaft auch gelang. Für das Jahr 1977 führte das 'Handbuch der Aktiengesellschaften' die I.G. Farben i.L. wie folgt auf:

"Ostwerte

Werke der I.G. in der sowjetischen Besatzungszone: Schkopau, Bitterfeld, Wolfen-Film, Wolfen-Farben, Berlin-Lichtenberg, Premnitz, Staßfurt

Die wesentlichen Beteiligungen

Kapital   I.G.-Anteil %
Ammoniakwerk Merseburg GmbH i.L., FrankfurtDM 5.000.000100
A. Riebeck'sche Montanwerke AG i.L., Frankfurt   RM 75.000.00051
Gesellschaft für Landeskultur GmbH, FrankfurtDM 235.00085

(...)

Liquidationsanteilschein

Nach Bildung der Nachfolgegesellschaften verkörpert nur noch der Liquidationsanteilschein die Aktienrechte an der I.G.i.A. Er wird an sämtlichen deutschen Börsen im amtlichen Verkehr gehandelt. Eine Umstellung auf DM erfolgte nicht. Die Inhaber der Liquidationsanteilscheine nehmen an den Ausschüttungen im Verhältnis der nominellen RM-Beträge teil.

Stückelung

Der Gesamtbetrag der ausgegebenen Liquidationsanteilscheine ist RM 1,36Mrd.; voll an der Börse zugelassen und eingeführt; Wertpapier-Kenn-Nr. 575907 124.000 Stücke zu RM 100 = RM 12,4Mio.; 938.000 zu RM 200 = RM 187,6Mio.; 1.160.999 zu RM 1.000 = RM 1,16Mrd."[491]

7.3.2 Die Liquidationsgesellschaft gerät in die Schlagzeilen

Nach ihrer Einrichtung verschwand die I.G. Farben i.L. bald aus dem öffentlichen Interesse. Als die letzten noch auf Reichsmark lautenden börsennotierten Wertpapiere wurden die Liquidationsanteilscheine eher als eine "Kuriosität" betrachtet. Um ein Verlustgeschäft handelte es sich jedoch nicht. Überaus wirkungsvoll kam die Liquidationsgesellschaft den Interessen der I.G. Farben-Aktionäre nach, die im Laufe der Jahre aus Vermögensverkäufen Ausschüttungen von etwa 80Millionen Mark erhielten. Mit dem Status des nicht sonderlich beachteten "Exoten" war es allerdings 1989 vorbei. Am 10. November, einen Tag nach Öffnung der Mauer, erlebte der Aktienmarkt der Bundesrepublik eine spektakuläre Hausse. Die Börsenspekulanten setzten bereits auf eine Vereinigung beider deutscher Staaten, und so stieg auch und gerade der Kurs der 'I.G. Farben-Liquis' wegen der in ihnen liegenden 'Ostphantasie' (Börsenjargon) von 12 DM im Juni 1989 bis auf 31 DM im Juli 1990.[492] In einer aufsehenerregenden Aktion erwarben im Juli 1990 zwei britische Fonds-Gesellschaften eine Beteiligung von gut 20%.[493]
Dabei schien 1988 mit dem Verkauf der Ammoniakwerke Merseburg GmbH das Ende der Liquidationsgesellschaft eingeläutet zu sein. Alle eintreibbaren Forderungen waren beglichen und der Besitz jenseits der Grenze galt als uneinbringbar. Der Erlös von rund 140Millionen Mark sollte über Aktien der Württembergischen Cattunmanufactur an die Liquidationsanteilbesitzer verteilt werden.[494] Mit dem im Oktober 1990 erfolgten Anschluss der DDR an die BRD wurde die endgültige Liquidation jedoch wieder in eine unbestimmte Zukunft verschoben. Fristgerecht zum 13. Oktober 1990 reichte die I.G. Farben i.L. beim Liegenschaftsamt in Merseburg ihre Ansprüche auf die alten Reichtümer ein: 13,5Millionen Quadratmeter bebautes und 86,5Millionen Quadratmeter unbebautes Land aus dem Besitz der I.G. Farben selbst, dazu 51Millionen Quadratmeter Grund aus dem Fundus von Konzerngesellschaften. Alle Immobilien zusammen hatten in der Bilanz vom 31. Dezember 1944 einen Wert von rund einer Milliarde Reichsmark.[495]
Ebenso wie die Gemeinde der Spekulanten sich nicht um die dunkle Vergangenheit ihres "Favoriten" bekümmerte ("... hat dieses Papier die Chance zum absoluten High-Flyer der deutschen Börse zu werden... Geht die Spekulation auf - wird I.G. Liquis entschädigt oder bekommt sogar den ehemals enteigneten Besitz wieder zurück - dann wären Kurse von über 300 Mark keine Überraschung."[496]), blieb auch die Geschäftsleitung von diesbezüglicher Kritik weitestgehend unbeeinflusst. Günter Vollmann, einer der beiden Liquidatoren, ließ verlauten: "Ich wehre mich dagegen, dass in allen Berichten der Bezug zu der belastenden Historie hergestellt wird. Die I.G. Farben ist durch das Dritte Reich belastet, aber das sind andere Großunternehmen auch." In einer Pressemitteilung heißt es dazu: "I.G. Farben steht in einer langen Reihe deutscher Unternehmen, die mit einer Freigabe ihres Vermögens oder wenigstens mit einem geldwerten Ausgleich rechnen; eine Regelung kann für alle Betroffenen nur nach gleichen Grundsätzen erfolgen."[497] Zu diesem Zeitpunkt schien die Rechtslage für die I.G. zwar noch relativ unklar, denn im Einigungsvertrag zwischen BRD und DDR waren die Enteignungen zwischen 1945 und 1949 von einer unmittelbaren Rückgabe ausgeschlossen worden. Jedoch fühlten die I.G.-Liquidatoren sich sicher genug, auf die reinen Rückgabeforderungen noch etwas aufzusatteln. Den Hinweisen auf Altlasten wurde die Ansicht entgegengehalten, "man gehe davon aus, dass die I.G. Farben bis 1945 keine hinterlassen habe; bis 1945 seien die Werke der I.G. Farben mit der nötigen Umsicht geführt worden; für Umweltverschmutzungen nach 1945 könne die Gesellschaft nicht verantwortlich gemacht werden; was nach 1945 entstanden sei, gehe zu Lasten der öffentlichen Hand."[498] Abgesehen davon, dass diese Argumentation auf einer offensichtlich völlig unhaltbaren Behauptung beruht, wurde der kapitalistische Grundsatz 'Gewinne privatisieren - Verluste sozialisieren' wahrscheinlich selten so unverhüllt formuliert. Dass die I.G. aber allem Anschein nach nicht zu hoch gepokert hatte, erwies sich am 23. April 1991, als das Bundesverfassungsgericht entschied, dass Enteignungen in Ostdeutschland zwischen 1945 und 1949 nicht mehr rückgängig gemacht werden müssen, die Enteigneten jedoch zu entschädigen sind. Die Börse reagierte prompt - für den Liquidationsanteilschein wurde ein drastischer Kurssprung um 12,4% nach oben registriert.[499]

7.3.3 Die spektakuläre Hauptversammlung vom 29. November 1991

Die 1991 anstehende Hauptversammlung der I.G. Farben i.L. sollte zunächst am 30. August abgehalten werden. Von der Messegesellschaft Frankfurt war der 'Europa-Saal' in der Messehalle4 angemietet worden. Dort sollten die I.G.-Aktionäre die Ansprüche auf den alten Ostbesitz und die Verschiebung der Liquidation auf einen Zeitpunkt in ungewisser Zukunft bestätigen. Spät erst fiel den Verantwortlichen der Messegesellschaft auf, in welchem historischen Kontext ihre Entscheidung stand: Eben der für die I.G. Farben-Hauptversammlung vorgesehene Festsaal war 1941, vor genau 50 Jahren, einer der drei "Sammelpunkte" gewesen, von dem aus Frankfurter Jüdinnen und Juden nach Auschwitz und in andere Vernichtungslager transportiert worden waren, unter anderem auch zur Zwangsarbeit im I.G. Farben-Werk Auschwitz. Auf öffentlichen Druck verschiedener Gruppen musste der Mietvertrag schließlich gekündigt werden. Als offiziellen Grund gab die Geschäftsleitung der Frankfurter Messe GmbH die Furcht vor "politisch bedingten Unruhen" an.[500]
Als Ausweichquartier für ihre Hauptversammlung diente der I.G. dann knapp drei Monate später der Saal des Hotels 'Frankfurter Hof'. Im Vorfeld des Termins am 29. November hatte sich ein 'Bündnis gegen I.G. Farben' gegründet, das zu Protestaktionen inner- und außerhalb des Versammlungsortes aufrief. Darüber hinaus war geplant, in Zusammenarbeit mit kritischen AktionärInnen zwei Anträge auf der Versammlung einzubringen: Die Gesellschaft sollte endlich ihren Auftrag erfüllen und den Konzern noch 1992 endgültig liquidieren. Erlös und Firmenvermögen sollten dann in eine Stiftung eingehen, mit deren Mitteln ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter entschädigt und die Gedenkstätten für die Opfer erhalten werden sollten. Wie diese Forderungen von der Aktionärsversammlung aufgenommen wurden, charakterisiert der im Folgenden zitierte Artikel aus der Frankfurter Rundschau vom 30. November 1991 sehr eindrucksvoll:

"Dem geduckten älteren Mann am Mikrofon droht die Stimme zu versagen: 'Ich bin am 1. März 1943 als Sechzehnjähriger nach Auschwitz gekommen. Aus meinem Transport wurden 400 Leute ausgewählt. Sieben haben überlebt. Insgesamt 730 Tage mußte ich bei der I.G. Farben arbeiten.' Die Zuschauer im vornehmen Saal des Frankfurter Hofs werden unruhig. 'Das kennen wir schon', ruft einer, 'Aufhören' ein anderer. Nun ergreift Aufsichtsratsvorsitzender Ernst Krienke das Wort: 'Sie sprechen zu einem politischen und historischen Thema, das nicht Gegenstand dieser Hauptversammlung ist.' Applaus. Ein paar Sätze darf Hans Frankenthal, dessen Familie wie 30.000 weitere Menschen unter Qualen beim Bau des I.G.-Werks Buna-Monowitz krepierte, noch reden. Dann kehrt der 65jährige, begleitet von Anwürfen wie 'lauter Lügen', zu seinem Stuhl zurück. 5.000 Mark erhielt er in den fünfziger Jahren für seinen Sklavendienst als Entschädigung: Das muß reichen. Etwa 800 Aktionäre der I.G. Farben in Abwicklung, die am Freitag unter enormen Sicherheitsvorkehrungen (die Einlaßkarten werden dreimal kontrolliert, jeder Besucher wird mit einem Detektor abgetastet) ihre Hauptversammlung abhalten, sind an anderen Dingen interessiert. Ob man nicht Regreßforderungen gegen die Frankfurter Messegesellschaft stellen könne, weil sie den Veranstaltungsort im August nach Protesten kündigte, möchte ein jung-dynamischer Anteilseigner wissen. Ob der Vorstand der Versammlung nicht zumindest 'eine Hoffnung' machen könne, dass aus den Papieren der seit 39 Jahren in Auflösung befindlichen Gesellschaft 'etwas herausspringt', fragt ein anderer. 'Wenigstens ein bißchen Zukunftsmusik!'"[501]

Um "Zukunftsmusik" waren die I.G. Farben-Liquidatoren allerdings nicht verlegen. Liquidator Vollmann wies zwar mehrfach darauf hin, dass "wir uns der Verantwortung bewußt sind, die I.G. so schnell wie möglich zu liquidieren."[502] Aber man sei von Gesetz wegen dazu verpflichtet, jeden Vermögensteil der I.G. Farben aufzuspüren und zum Nutzen der Aktionäre in die Abwicklung einzubringen. Da "im Streit um die Rückgewinnung von Ostvermögen die einzige Chance einer Körperschaft wie der I.G. Farben i.L. darin bestehe, als Investor bevorzugt zu werden"[503], wie es ein Aktionär auf der Hauptversammlung formulierte,wurde in diesem Sinne beantragt, den Firmennamen in 'I.G. Beteiligungs- und Grundbesitz-AG in Abwicklung' zu ändern und den Gegenstand des Unternehmens auf Beteiligungs- und Immobiliengeschäfte auszudehnen. Dies wie auch das 1990 von 139Millionen auf 174Millionen DM gesteigerte Wertpapiergeschäft der Gesellschaft veranlassten zwar sogar einen "normalen" Kleinaktionär zu der Kritik, es werde "mehr akkumuliert als liquidiert".[504] Doch die Mehrheit der Anteilseigner, in deren Kreis sich in all den Jahren der Liquidation immer mehr Spekulanten versammelt hatten, hoffte auf massive Kursgewinne ihres Anteilscheines und ließ die Satzungsänderung problemlos durchgehen.
Die Forderungen der I.G.-KritikerInnen völlig zu ignorieren, erschien der Geschäftsleitung angesichts der heftigen Proteste gegen die Ostexpansion der I.G. allerdings nicht opportun. So überraschte der Aufsichtsratsvorsitzende Ernst C. Krienke zu Beginn der Hauptversammlung die Anwesenden mit dem Versprechen, "aus den Erlösen aus der Rückgewinnung von DDR-Vermögen eine gemeinnützige Stiftung zu dotieren".[505] Doch später, nach den Details der Stiftung befragt - in welcher Höhe, wann und für wen - zog sich Krienke auf Allgemeinplätze zurück: "Ich habe gesagt: aus der Rückgewinnung des Vermögens im Osten. Ob wir je einen Pfennig aus dem Ostvermögen sehen werden, ist juristisch und politisch nicht erkennbar." Ganz im Gegensatz zu den genau abgesteckten Forderungen behauptete er zudem, man habe "keine Möglichkeit, präzise festzustellen, welche Vermögenswerte uns gehören".[506] Von Seiten der KritikerInnen war die Reaktion einhellig. Die Stiftung sei eine Farce, denn: "Wenn das Geld aus Entschädigungen kommt, zahlt nicht die I.G. Farben sondern der Steuerzahler."[507]

7.3.4 Ausschüttungen an die Aktionäre statt Dotierung einer Stiftung

Nach der so spektakulär verlaufenen Hauptversammlung wurde es bald wieder ruhiger um die I.G. Farben i.L. Der Versuch, sich durch die vorgenommene Satzungsänderung des belasteten Namens 'I.G. Farben' entledigen und in das Beteiligungs- und Immobiliengeschäft einsteigen zu können, war gescheitert, und so zogen sich die Streitigkeiten um die "Rückerstattung des Ostvermögens" weiter dahin. Auf der anderen Seite wurde endlich die bereits 1988 geplante Umtauschaktion von I.G.-Liquidationsanteilscheinen in Aktien der Württemberger Cattunmanufactur Beteiligungs- und Grundbesitz-AG in Angriff genommen. Ende 1993 teilte die für die Abwicklung dieser Transaktion verantwortliche Vereins- und Westbank mit, dass mehr als 75% der I.G. Farben-Aktionäre von dem Angebot Gebrauch gemacht hätten und der Umtausch damit als vollzogen gelte. Zudem kündigten die Verwalter der I.G. Farben i.L. eine Liquidationsausschüttung von 15 Mark an. Dadurch schrumpfte der Substanzwert der Gesellschaft von 160 auf 30Millionen Mark und die Anteilscheine fielen im Kurs von knapp 20 auf etwa 5 Mark. Der "Westanteil" der Gesellschaft konnte damit als weitestgehend abgewickelt gelten, aber die Bank beeilte sich zu versichern, dass "die Ansprüche auf Rückgabe von I.G. Farben-Vermögen in der ehemaligen DDR (...) dabei nicht berücksichtigt (sind)".[508]
Jedoch entzog ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nur kurze Zeit später einem Großteil derartiger Spekulationen endgültig den Boden unter den Füßen. Im Juni 1993 hatte das Verwaltungsgericht Halle erkannt, dass Unternehmen und Vermögen der I.G. Farben AG auf besatzungsrechtlicher Grundlage enteignet wurden und nicht nach dem Vermögensgesetz beansprucht werden können. Eine Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen und die daraufhin erhobene Beschwerde in einer am 10. Januar 1994 in Berlin veröffentlichten Entscheidung zurückgewiesen[509], so dass der Anspruch der I.G. auf gut 155Millionen Quadratmeter in der Ex-DDR (immerhin eine Fläche so groß wie ein kleines Bundesland) hinfällig wurde. Diese höchstrichterliche Entscheidung galt und gilt allerdings nicht für die I.G.-Ansprüche auf diverse Grundstücke und Immobilien im Stadtgebiet von Berlin. Eine diesbezügliche Klärung ist bisher nicht erfolgt, so dass der I.G. Farben-Liquidationsschein auch weiterhin an der Börse notiert wird, und die endgültige Liquidation zwar näher gerückt, aber immer noch nicht vollzogen ist. Über die Ende 1993 vorgenommenen Ausschüttungen wurde zwar der größte Teil des Gesellschaftsvermögens auf die Aktionäre verteilt, aber von der auf der Hauptversammlung vom 29. November 1991 angekündigten "gemeinnützigen Stiftung" ist längst nicht mehr die Rede. Damit lässt sich heute schon absehen, dass die ehemaligen Opfer des I.G. Farben-Konzerns leider auch bei dessen Liquidation aller Wahrscheinlichkeit nach als Verlierer dastehen werden.

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[484] aus: Amtsblatt Nr. 5 der Militärregierung Deutschland (Britisches Kontrollgebiet), S.45.
[485] Schreiber, Peter Wolfram: I.G. Farben, die unschuldigen Kriegsplaner; Profit aus Krisen, Kriegen und KZ's; Geschichte eines deutschen Monopols. Verlag Neuer Weg: Stuttgart 1978; ISBN 3-88021-085-3; S.146.
[486] Kling, W.: Kleine Geschichte der IG Farben. S.33. zitiert nach: Schreiber, Peter Wolfram: I.G. Farben, die unschuldigen Kriegsplaner; Profit aus Krisen, Kriegen und KZ's; Geschichte eines deutschen Monopols. Verlag Neuer Weg: Stuttgart 1978; ISBN 3-88021-085-3; S.148.
[487] Reichelt, W.O.: Das Erbe der I.G.Farben. Düsseldorf : Econ-Verlag, 1956; S.12.
[488] Reichelt, W.O.: Das Erbe der I.G.Farben. Düsseldorf : Econ-Verlag, 1956; S.92.
[489] Schreiber, Peter Wolfram: I.G. Farben, die unschuldigen Kriegsplaner; Profit aus Krisen, Kriegen und KZ's; Geschichte eines deutschen Monopols. Verlag Neuer Weg: Stuttgart 1978; ISBN 3-88021-085-3; S.155.
[490] O.M.G.U.S.: Ermittlungen gegen die I.G. Farben – Hrsg. Hans Magnus Enzensberger; Verlag Franz Greno, Nördlingen 1986 (Sonderband der Anderen Bibliothek); ISBN 3-891-900-198; S.25.
[491] Handbuch der Aktiengesellschaften. Darmstadt, 1977; S.767. zitiert nach: Schreiber, Peter Wolfram: I.G. Farben, die unschuldigen Kriegsplaner; Profit aus Krisen, Kriegen und KZ's; Geschichte eines deutschen Monopols. Verlag Neuer Weg: Stuttgart 1978; ISBN 3-88021-085-3; S.224.
[492] Piper, Nikolaus: Die Erben leben auf. In: DIE ZEIT Nr.44/90 (26.10.1990).
[493] Frankfurter Allgemeine Zeitung 20.07.1990.
[494] Ostphantasie mit Westsubstanz. In: Finanzen, Nr. 8 (1990).
[495] Piper, Nikolaus: Die Erben leben auf. In: DIE ZEIT Nr.44/90 (26.10.1990).
[496] Ostphantasie mit Westsubstanz. In: Finanzen, Nr. 8 (1990).
[497] beide Zitate nach: Piper, Nikolaus: Die Erben leben auf. In: DIE ZEIT Nr.44/90 (26.10.1990).
[498] Frankfurter Allgemeine Zeitung 01.10.1990 und 15.10.1990.
[499] Reuters News Service, 23.04.1991.
[500] Reuters News Service, 23.08.1991.
[501] Frankfurter Rundschau 30.11.1991.
[502] zitiert nach: Köhler, Otto: Auschwitz mal andersrum. In: KONKRET Nr. 1/92 (1992).
[503] Frankfurter Allgemeine Zeitung 30.11.1991.
[504] Frankfurter Allgemeine Zeitung 30.11.1991.
[505] Frankfurter Rundschau 30.11.1991.
[506] beide Zitate nach: Köhler, Otto: Auschwitz mal andersrum. In: KONKRET Nr. 1/92 (1992).
[507] Badische Zeitung 30.11.1991.
[508] Frankfurter Rundschau 30.12.1993.
[509] Frankfurter Rundschau 11.01.1994.