Studiengebühren – Was nun?

Eine Fachschaft „lernt“ mit Studiengebühren umzugehen
Trotz der massiven Proteste der Studierendenschaften wurden vielerorts Studiengebühren – korrekt „Studienbeiträge“ genannt - eingeführt. Nach der Bekanntgabe der Einführung wurde oft ein Studiengebührenboykott versucht, der jedoch häufig scheiterte. Gründe hierfür sind unter anderem die allgemein wachsende Politikverdrossenheit, und die mangelnde Unterstützung der Studierendenschaften. Da die Studiengebühren der Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen dienen sollten, wurden vielerorts Gremien auf Hochschul- und Fakultätsebene eingerichtet, die zu 50% mit Studierenden besetzt sein sollen. So soll sichergestellt sein, dass die Verteilung im Sinne der Studenten ist.

Aber sollen/ dürfen sich die Fachschaften, als gewählte Studierendenvertretung, daran beteiligen oder führen sie damit ihre (gescheiterten) Boykottaktionen ad absurdum???

Eine totale Verweigerung Fachschaftler in diese Gremien zu entsenden dürfte eigentlich nur zur Folge haben, dass andere fachschaftsfremde Studierende in diesen Kommissionen sitzen und das scheint nicht im Sinne der Studierenden zu sein, wenn ein Boykott schon scheitert.
Mit 50% studentischen Mitglieder in den Kommissionen kann man versuchen die Verteilung der Gebühren zu blockieren. Der Erfolg ist jedoch fraglich, da andere Fachbereiche sich konstruktiv an dem Verfahren beteiligen und man so den eigenen Fachbereich benachteiligt. Theoretisch kann das Rektorat oft alleine über die Verteilung der Mittel entscheiden. Ist die studentische Mitbestimmung hier also wirklich nur der Versuch die Studiengebühren nachträglich zu legitimieren, oder tatsächlich der Ansatz die Studierenden entscheiden zu lassen?

Neben der Entsendung von Studierenden in die entsprechenden Fachbereichsgremien, muss die Fachschaft – bzw. die gewählten Vertreter der Fachschaft - beurteilen, in wie weit jeder einzelne Antrag der „Verbesserung der Lehre“ dient. Dieser Ausdruck alleine verleitet schon zur Interpretation, deshalb sollte es auch in den Kommissionen verstärkt Aufgabe der Studierendenvertretung sein ihn auszulegen und auf entsprechend überzogene und/oder überflüssige Forderungen nicht einzugehen.
Es ist allgemein sehr schwer abzuschätzen, ob Anträge wirklich die Lehre verbessern, ob sie sie vielleicht nur wegen massiver Einsparungen der Vorjahre wieder aufbessern, oder es überhaupt eine deutliche und sinnvolle Verbesserung durch Studiengebühren mit dem momentanen Verfahren geben kann.
Sofern sich die Studierendenschaft an den Verfahren beteiligt, sollte sie darauf achten, dass die Studiengebühren nicht als „bequeme Finanzquelle“ für die Institute dienen, sondern ein verantwortungsvoller Umgang mit den Mitteln der Studierenden stattfindet. Sie sollte ihre Kriterien nach Unterstützung immer weiterentwickeln, sich mit anderen Hochschulen/Fachschaften austauschen und lernen mit den neuen Problemstellungen und ihrer hinzu gewonnenen Verantwortung umzugehen. Die Studierendenschaft kann ihren Forderungen mehr Gewicht verleihen, indem sie sich in den Satzungen gut auskennt, rechtlich entsprechend fortbildet, und Stellungnahmen ausführlich begründet. Wie wir aus anderen universitären Gremien wissen, mangelt es daran bei den anderen Beteiligten ab und zu. So werden immer wieder rechtswidrige Anträge gestellt, die nur dem Lehrangebotserhalt dienen, und oft als Pflichtveranstaltungen in der Studienordnung festgeschrieben waren.
Eigentlich sollten die Studiengebühren fair auf die einzelnen Fachbereiche verteilt werden, sodass jeder Student das gezahlte zurückerhält. Jedoch werden die Studiengebühren kompliziert verteilt, nachdem die Verwaltungskosten und Rücklagen für eventuelle spätere Fehlkalkulationen abgezogen sind. Die Gebühren werden zum einen Teil direkt an die Fächer gegeben. Allerdings werden die Fächer vorher eingestuft. Die Chemie als „besonders förderungswertes“ Fach bekommt oft einen höheren Anteil der Beiträge ab. Sie ist drittmittelstark und „zukunftsträchtig“. So wird sie auch im anderen Teil, einem wettbewerblichem Verfahren bei dem alle Fächer „frei marktwirtschaftlich“ gegeneinander konkurrieren, bevorzugt gefördert. Das eingeführte Verteilungssystem verhindert also nicht, dass z.B. ein geisteswissenschaftlicher einen naturwissenschaftlichen Fachbereich subventioniert. Ein erster Schritt zur Behebung dieser Missstände wäre nur mit der Abschaffung des wettbewerblichen Verfahrens zu lösen.

Eine andere Folge des Wettbewerbes ist, dass sich die Institute/Fachbereiche großflächig Finanzanträge aus den Fingern saugen. Oft beantragen sie einfach doppelt so viele Mittel, wie man eventuell benötigen könnte um selbst mehr von dem Kuchen abzubekommen. Zudem entsteht leicht ein Missmut zwischen den Fachbereichen und sogar den einzelnen Instituten.
In den zentralen Verteilungskommissionen sind nur einige Fachbereiche vertreten. Die Geisteswissenschaften sind hier allzu oft unterrepräsentiert. Dies ermöglicht massive Lobbyarbeit. Man kann davon ausgehen, dass die oft angesprochene Fairness des Verfahrens überhaupt nicht das Ziel der Hochschulrektorate ist. Manche Fachbereiche sind für die Hochschulen nicht rentabel genug.

Jedoch sollte es wichtiger sein, dass man eine Hochschule hat, an der eine große Vielfalt herrscht und somit auch kulturell (und nicht nur industriell) interessante Studiengänge erhalten werden.

Zum Schluss ist noch zu sagen, dass trotz einer Fachschaftsmitarbeit im Verteilungsverfahren der Studiengebühren, diese keineswegs die Einführung befürworten muss. So kooperieren einige Fachschaften nur deswegen, um die Mittel zumindest einigermaßen verantwortungsvoll und unter Kontrolle der Studierenden zu verteilen. Die Fachschaft bildet so eine Art Kontrollinstanz, die sich durch konstruktive Vorschläge einbringt.
Man darf aber nicht vergessen, dass Studiengebühren die Selektivität des Bildungssystems unterstützen. Bildungskredite lösen das Problem nicht, denn die drohende Verschuldung schreckt noch mehr vom Studium ab. Es ist nachgewiesen, dass überproportional viele Studierende aus akademischen Elternhäusern stammen. Diese Tendenz wird durch Studiengebühren verstärkt. Solange nicht gewährleistet ist, dass auch Kinder aus sozial schwächeren Elternhäusern gleiche Chancen besitzen, an einer Hochschule zu studieren, stehen Studiengebühren weiterhin in Kritik.